Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Firmen die in der VOB/B vereinbarten Klauseln.
Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Privatkunden die in der BGB vereinbarten Klauseln. Abweichend von den Bestimmungen in der
VOB/B für Firmenkunden und in der BGB für Privatkunden gelten unsere AGB wie folgt:
Die Angebotsfrist enthält eine vierwöchige Bindung ab Erstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist können wir eine Garantie für eventuell ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen gewähren, so dass etwaige Angebotssummensteigerungen vermieden werden.
Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen (oder wie Vereinbart) ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren für erhöhten Büroaufwand fällig. Unberechtigter Skontoabzug wird sofort nachgefordert. Die Firma "Die Kraftmänner" behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Entsorgungsaufwand, Materialien, usw.).Bei Auftrags-Stornierungen können evtl. Kosten anfallen für Einteilungsarbeiten sowie evtl. bestellte Materialien, die schon bestellt sind oder deren Rücknahme – Stornokosten.
Vor Ausführungsbeginn ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 45% der Angebotsbruttosumme sofort zu entrichten für Baustellen Einrichtung, Materialbestellung sowie Materialanlieferung. Weitere 45 % werden fällig, wenn 1/3 der geplanten Arbeiten fertiggestellt sind. Die restlichen 10% sind nach Fertigstellung in 14 Tagen Netto ohne Skonto zu bezahlen. Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma "Die Kraftmänner". Bei Versicherungs-Schäden wie z.B. Sturmschäden erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unserem Auftraggeber, sprich unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen. Der Kunde erhält das Geld von seiner Versicherung, unsere Zahlungsbedingungen sind wie unten angegeben. Bei größeren Baustellen erlauben wir uns für Fremdleistungen wie z.B. Gerüstkosten, Arbeitsbühnen, Gerätschaften, Containerkosten sowie Materialkosten eine Abschlagsrechnung zu stellen, da wir diese Kosten auch sofort entrichten müssen.
Ist es der Fall, dass die schriftliche Auftragserteilung durch eine zweite Person an unsere Firma erteilt wird, muss unserem Unternehmen mitgeteilt werden, dass der Auftraggeber nicht zugleich der Eigentümer ist und muss zugleich der Firma "Die Kraftmänner" die Daten des Eigentümers bekannt gegeben und in diesem Fall eine Vollmacht vom Eigentümer vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall so kann es sich eventuell um eine strafbare Handlung handeln. Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben uns unverzüglich nach Änderung mitzuteilen sind.
Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilungen berücksichtigt und entgegengenommen werden können. D.h., nach umgehender Überprüfung Ihres Auftrags erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Einige Tage vor Beginn der Arbeiten werden Sie von unseren Mitarbeitern telefonisch kontaktiert um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren und abzustimmen. Sowohl vor Ort als auch bei der telefonischen Terminierung können auch eventuelle Fragen geklärt sowie Wünsche und Anregungen besprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Auftragserteilung akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialen verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48-stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Genehmigungen der Stadt o. d. Landkreises usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte es sich um größere Arbeiten handeln die von unserem Hause terminiert werden müssen, fällt eine Stornogebühr von 8% der Netto-Auftragssumme an zzgl. der eventuell bestellten Materialien oder die ggfs. Rückgabe Stornogebühren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d. h. auch für Arbeiten im (Reparatur- und Dienstvertrag) Wartungssektor einzuhalten ist.
Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Maßen übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein zählen die Rapporte als unterschrieben sprich akzeptiert, ggfs. sind diese Voraussetzungen ausdrücklich durch den Auftraggeber nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen. Für die eventuellen Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber aufzukommen.Es ist sicher zu stellen, dass der Auftraggeber persönlich oder eine durch ihn bevollmächtigte Person unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort das Bauvorhaben abnimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Zur Vereinbarung eines gesonderten Abnahmetermins weisen wir Sie darauf hin, dass dieser kostenpflichtig zu unseren aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.Diese sind unserer Homepage www.kraftmänner.de zu entnehmen.
Die Firma "Die Kraftmänner" kann für die von Ihnen gewünschten Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen.
Für Neu -und Altbausanierungen im Flachdach- und Steildachbereich gelten für Geschäftskunden die in der VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Für Neu -und Altbausanierungen im Flachdach- und Steildachbereich gelten für Privatkunden die in der BGB geregelten Gewährleistungsansprüche. Die VOB oder BGB gelten nicht für Dienstverträge, in diesen Fall gelten unsere AGB. Gewährleistungsansprüche im Bereich von Reparaturen (Dienstverträge) sind ausgeschlossen, ausgenommen hierfür sind Bauabschnittsteile und objektbezogene Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen vereinbart worden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Auftraggeber mit unserer Firma einen Vertrag über einen min. ein mal jährlichen Dach-Check oder einen Dachwartungsvertrag abschließt über die Dauer der vereinbarten und gewünschten Gewährleistungsfrist, so dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht und Rechtssicherheit nachkommt und die Firma "Die Kraftmänner" die Reparaturarbeiten im Altbestand einmal jährlich überprüfen kann. Diese müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. In den Sondervereinbarungen ist die Gewährleistungsdauer festgelegt. Ziel des Auftrags bei Reparaturarbeiten ist z.B. der Wasserschaden. Hinweise: die Bringschuld der Firma "Die Kraftmänner" in Bezug auf den Gewährleistungsanspruch beschränkt sich für sämtliche Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten rein auf die von unserem Unternehmen erbrachten und geleisteten Arbeiten (und nur auf die zum Zeitpunkt erfolgten Arbeiten) und im Schadensfall nicht darüber hinaus. Wir können keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen die noch zusätzlich an Objekten zu machen sind, die nicht von unserem Unternehmen durchgeführt wurden. Die Firma "Die Kraftmänner" behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden umgehend auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Änderungen bei und während der ausgeführten Bauphasen werden dem Kunden umgehend schriftlich zugesandt. Widerspricht ein Kunde der Änderung nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der schriftlichen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGBs als angenommen. Kunden der Firma "Die Kraftmänner" werden in dem Schreiben auf die Bedeutung dieser einwöchigen Frist gesondert hingewiesen. Tritt eine Bestimmung der AGBs aufgrund einer Änderung außer Kraft, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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Der Gerichtsstand der Firma "Die Kraftmänner", An der Wallsbek 29 in 24980 Wallsbüll, ist immer Flensburg
(Erfüllungsort § 29 ZPO)